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Kurse nach § 70 FeV. Jährlich ca. 17.000.

In der BRD erhalten jährlich ca. 17.000 medizinisch-psychologisch Begutachtete eine Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung gemäß § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Kursabsolventen wird ausschließlich auf der Grundlage des erfolgten Kursbesuches und ohne weitere Prüfung / Begutachtung die Fahrerlaubnis erteilt.

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