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Auch eine MPU wegen begangener Straftaten kann angeordnet werden. Dabei muss die Straftat nicht unbedingt im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen worden sein. Jetzt fragen Sie sich vielleicht, warum dann eine MPU angeordnet wird, um die “Fahrtauglichkeit” zu überprüfen.

Die Antwort ist eigentlich ganz einfach. Der Staat geht davon aus, dass der Täter mit seiner Tat bewiesen hat, dass er jedenfalls zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage war sich an die bestehenden Gesetze und Vorschriften zu halten. Es besteht daher die Möglichkeit, dass der Täter auch Verkehrsvorschriften nicht hinreichend beachtet und somit eine Gefahr für den Straßenverkehr und damit das Allgemeinwohl besteht.

Die Psychologen wissen auf Grund von Erfahrungswerten, dass Menschen mit einem erhöhten Aggressionspotenzial, krimineller Energie und sonstigen persönlichen Defiziten die notwendige charakterliche Stärke zum ordnungsgemäßen Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr nicht besitzen.

Bei einer MPU wegen Straftaten geht es damit um die persönliche Einstellung des zu Untersuchenden zur Rechtsordnung allgemein, dem sehr wahrscheinlich vorhandenen Aggressionspotenzial und letztlich der Selbstkontrolle.

Aus psychologischer Sicht wird darauf abgestellt, dass derjenige, der sich nicht ausreichend unter Kontrolle hat auf Dauer auch im Straßenverkehr keine beherrschte Fahrweise an den Tag legen wird.

Wer also z.B. ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, muss mit einer MPU rechnen. Aber auch derjenige, der Körperverletzungsdelikte oder eine Nötigung begangen hat, wird in der Regel aufgefordert seine Fahreignung nachzuweisen. Die häufigsten Delikte, die zu einer MPU wegen Straftaten führen sind:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrerflucht
  • Straßenverkehrsgefährdung (etwa durch riskante Überholmanöver)
  • Nötigung
  • Urkundenfälschung (beispielsweise das Manipulieren von Kennzeichen)
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung

Auch für die MPU wegen begangener Straftaten gibt es klare Beurteilungskriterien, die wir gemeinsam mit Ihnen erarbeiten werden, so dass Sie nach einer gewissenhaften Vorbereitung und Verhaltensänderung die MPU bestehen werden.

Sie brauchen daher keine Angst vor der MPU haben.

Wenn Sie gewissenhaft an sich gearbeitet haben, wird der Psychologe das erkennen und positiv beurteilen.

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